Allgemeine Geschäftbedingungen

Verantwortliche: Oberascher Julia, BSc

Praxisadresse logiprax: Pannzaunweg 1A, A-5071 Wals-Siezenheim 

E-Mail: info@logopaediesalzburg.at

  • Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten 

    • eine medizinische Diagnose 

    • eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (Anzahl/Tarifeinheit) beinhalten.  

    Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist Grundvoraussetzung für jegliche logopädische Maßnahme. 

  • Für die Rückerstattung der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung.

    Das Vorliegen einer Bewilligung des Krankenversicherungsträgers ist keine Voraussetzung für den Beginn der Therapie und hat auf die Zahlungsverpflichtung der Patient:innen gegenüber der Logopädin keinen Einfluss. Die Kosten der Therapie sind in jedem Fall direkt an die Logopädin zu bezahlen.

  • Verrechnung Wahllogopädin: Die Kosten pro Zeiteinheit für die Patient:innen werden bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. 

    Die Logopädin nimmt keine direkte Verrechnung mit der Krankenkassa vor. Patient:innen begleichen die Kosten direkt bei der Logopädin und suchen nach Abschluss der Therapie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger unter Vorlage der chefärztlich bewilligten Originalverordnung, der Originalhonorarnote und der Zahlungsbestätigung um Rückerstattung der Kosten an.

    Da der Krankenversicherungsträger alleine über die Kostenübernahme Ihrer Therapie entscheidet, ist es Ihre Aufgabe selber in Erfahrung zu bringen, ob und wieviel der Behandlungskosten Ihre Krankenversicherung übernimmt. 

  • Sie erhalten für die geleisteten Therapieeinheiten eine Honorarnote Ihrer Logopädin. Die Honorarsumme ist, nach jeder Therapieeinheit durch Barzahlung zu begleichen.

  • Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist Ihre Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen. 

  • Logopädische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden. Die Leistung der Logopädin setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere 

    • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung 

    • Administration  

    • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials 

    • Dokumentation 

    • Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers) 

  • Gesetz: 

    Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der jeweils geltenden Fassung. 

    Wissenschaft: 

    Logopäd:innen orientieren sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. 

    Verschwiegenheit: 

    Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.  

    Dokumentation: 

    Logopäd:innen sind gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr. Die Einsichtnahme in die Dokumentation durch die Patient:innen ist möglich. 

    Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung 

    Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Ihre Logopädin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. 

    Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit  kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. 

    Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird Ihre Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat Ihre Logopädin das Recht, die Therapie abzubrechen. 

  • Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin Ihrer Logopädin mitzuteilen.  

    Sollte diese nicht erreichbar sein, so hat die Absage durch SMS-Nachricht oder Hinterlassen einer Sprachnachricht via Mobilbox unter Angabe Ihres Namens und des vorgesehenen Termins zu erfolgen. Andernfalls wird Ihnen der nicht wahrgenommene Termin in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. 

    Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden! 

  • Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihrer Logopädin. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch Ihre Logopädin kann sich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt, oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn Ihre Logopädin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann, oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.

  •  Bei Wahllogopäd_innen 

    Sie reichen die chefärztlich bewilligte ärztliche Originalverordnung, die von Ihrer Logopädin ausgestellte Originalhonorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. 

    Spezielles Therapiematerial sind keine Kassenleistungen und werden daher direkt mit Ihnen verrechnet. Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen.