Ablauf und Infos
Ablauf und Infos
Für jede logopädische Therapie ist eine fachärztliche Verordnung (von Kinderfachärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Neurolog:innen, Zahnärzt:innen, Kieferorthopäd:innen) notwendig. Sie muss bitte folgenden Vermerk enthalten: „10 x logopädische Therapie à 60 Minuten“
Lassen Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen (derzeit nur bei SVS notwendig) und bringen Sie diese zum 1. Termin mit.
ÖGK, BVA: Die Verordnung darf zum 1. Termin nicht älter als 3 Monate sein.
SVS: Die Verordnung darf zum 1. Termin nicht älter als 1 Monat sein.
Eine Therapieeinheit (60min) kostet € 105,- und ist nach jedem Termin in Bar zu zahlen.
Ich arbeite als Wahllogopädin. Das bedeutet, Sie können die Rechnung zur Teilrefundierung der Therapiekosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kostenübernahme durch eine private Versicherung ist möglich.
Reichen Sie die von mir ausgestellte Honorarnote gemeinsam mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sollten Sie einen vereinbarten Therapietermin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte spätestens 24 Stunden vorher Bescheid – am besten per SMS oder E-Mail. Andernfalls muss ich den Termin leider in Rechnung stellen. Ein solcher Termin wird nicht von Ihrer Krankenkasse refundiert.
Gelegentlich kann es zu Wartezeiten kommen, bis ein Therapieplatz frei wird.
Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig anzumelden, sobald Sie sich Sorgen machen oder eine Empfehlung vom Arzt erhalten haben. So kann sichergestellt werden, dass Ihr Kind rechtzeitig die passende Unterstützung erhält.